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Juleica-Ausbildung

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Um Gruppen mit Kindern und Jugendliche leiten zu können, benötigt ihr die JuLeiCa. Hierfür werden Ausbildungskurse bei uns angeboten und als freier Träger der Jugendhilfe kann diese auch bei uns beantragt werden. In der Regel findet einmal jährlich die JuLeiCa Ausbildung des BDKJ in Bremen statt. Die Ausbildung umfasst 40 Schulungseinheiten (à 45 Minuten) und beinhaltet die Themenbereiche:

  • Leitung und Arbeit im Team

  • Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen

  • Gruppenpädagogik

  • Organisation, Planung und Programmgestaltung

  • Spielepädagogik

  • Gruppenstunden

  • Rechte und Pflichten

  • Kindeswohlgefährdung

  • Jugendarbeit im kirchlichen Kontext/ Strukturen der kirchlichen Jugendarbeit

  • Umgang mit Konflikten

  • Durchgängieg Arbeitselemente

  • Wahlpflichtmodule

 

Die Ausbildung ist an uns als kirchliche Institution angepasst, die JuLeiCa ist aber übergreifend gültig.

 

Anknüpfend an die Vereinbarungen der bundesweiten Qualitätsstandards, gelten im Bistum Osnabrück folgende Bedingungen:

 

  • Jugendliche müssen über einen längeren Zeitraum in der Jugendarbeit aktiv sein oder werden,

  • am Ende der JuLeiCa-Ausbildung muss das 16. Lebensjahr vollendet sein,

  • gültiger Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung eines lizenzierten Trägers im Umfang von neun Stunden (bei der Beantragung der Juleica nicht älter als ein Jahr),

  • christliche Beheimatung, hohe Motivation und soziale Kompetenz, Bereitschaft sich auf eine Persönlichkeitsbildung einzulassen.

 

Ihr möchtet die JuLeiCa Ausbildung beginnen oder habt sie hinter euch und möchtet die JuLeiCa beantragen, dann meldet Euch bei uns!

 

Allgemeine Infos zur JuLeiCa gibt es hier!


Verlängerung JuLeiCa:

 

Um die Verlängerung (die JuLeiCa ist grundsätzlich 3 Jahre gültig) zu beantragen ist eine Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden (entsprechen 10 Schulungseinheiten), welche innerhalb der letzten drei Jahre besucht wurde, nachzuweisen. Die Inhalte dieser Fortbildungen sollten dabei auf die oben aufgeführten Themenbereiche aufbauen und könnten beispielsweise folgende Schwerpunkte zum Inhalt haben:

 

  • Gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen

  • Gruppenpädagogik

  • Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit

  • Formen und Methoden der Jugendarbeit

  • Geschlechterspezifische Jugendarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung

  • Rechtliche Grundlagen (Rechte und Pflichten, Förderung der Jugendarbeit, Versicherungsfragen)

  • Trägerspezifische Angelegenheiten

  • Programmgestaltung in der Jugendarbeit

 

Darüber hinaus werden alle Inhalte als Fortbildungselement anerkannt, die dem Erwerb weiterer, vertiefender Qualifikationen als Gruppenleiterin und Gruppenleiter dienen.

 

Die Auffrischung der Kenntnisse in Erster Hilfe wird außerdem empfohlen.